Sonnenschutz fürs Auto
Oft denken Autobesitzer erst über Sonnenschutz für Ihren PKW nach, wenn Kleinkinder im Fahrzeug transportiert werden. Gerade bei längeren Autobahnfahrten sind Kinder in Kindersitzen unbeweglich festgeschnallt und können den Sonnenstrahlen nicht ausweichen. Hier sollte unbedingt für einen geeigneten Schutz gesorgt werden. Anstelle von unschönen Windeln oder umständlich in die Fenster eingehakten Fensterrollos, bietet es sich an, die hinteren Autoscheiben zu tönen.
Wer sich für das Anbringen von Sonnenschutzfolien in seinem Fahrzeug entscheidet, muss drei wesentliche Faktoren beachten: Qualität des Materials, richtige Montage und auch gesetzliche Vorschriften.
Qualität
Die Qualität der Auto Tönungsfolie ist von entscheidender Bedeutung für die Wirkung und ein perfektes Montageergebnis. Schon alleine bei einem stehenden Fahrzeug kann trotz der ungeschützten Frontscheiben die Innentemperatur erheblich gesenkt werden. Der Effekt wird besonders stark, wenn die Sonne von hinten auf die Scheiben scheint. Ganz nebenbei bieten hochwertige Tönungsfolien in der Heckscheibe auch nachts einen Blendschutz.
Passgenauigkeit und Montage
Die richtige Scheiben tönen ist eine Wissenschaft für sich. Daher sollte auf jeden Fall eine Montageanleitung und das passende Werkzeug beigefügt sein. Dann sollte eine fachgerechte Montage gut funktionieren ohne Blasen- und Faltenbildung. Die Tönungsfolie in den Autofenstern wirkt dann nicht nur professionell montiert, sondern ist auch äußerst langlebig und widerstandsfähig. So bleibt der Auto Sonnenschutz lange erhalten.
Gesetzliche Vorschriften
Getönte Folien dürfen nicht an der Frontscheibe und den beiden vorderen Seitenscheiben angebracht werden. An der Heckscheibe ist eine Montage nur erlaubt, wenn das Fahrzeug über 2 Außenspiegel verfügt. Darüber hinaus verbietet der Gesetzgeber das Verklemmen der Folie in der Scheibenhalterung oder Gummidichtung. Prüfzeichen und Typ der Folie müssen gut lesbar und dauerhaft an allen Tönungsfolien sichtbar sein. Die (ABG) Allgemeine Bauartgenehmigung ist im Fahrzeug mitzuführen.


